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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 10 A 1494/17   

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https://dejure.org/2018,27643
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 10 A 1494/17 (https://dejure.org/2018,27643)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.09.2018 - 10 A 1494/17 (https://dejure.org/2018,27643)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 2018 - 10 A 1494/17 (https://dejure.org/2018,27643)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelcarport bzgl. Drittschutzes einer Walsabstandsregel für einen Waldeigentümer mit Blick auf eine an das Waldgebiet grenzende Bebauung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelcarport bzgl. Drittschutzes einer Walsabstandsregel für einen Waldeigentümer mit Blick auf eine an das Waldgebiet grenzende Bebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2017 - 8 A 11822/16

    Schlusspunkttheorie bei fehlender forstrechtlicher Umwandlungsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 10 A 1494/17
    Die Klägerin rügt lediglich eine Abweichung von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2017 - 8 A 11822/16 -, juris, das nicht zu den in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichten gehört.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2011 - 8 A 2003/09

    Entfernung eines geschützten Mammutbaumes aufgrund des Vorliegens von Gefahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 10 A 1494/17
    Konkrete Anhaltspunkte für die Annahme, dass grenznah stehende Bäume auf dem Grundstück der Klägerin in naher Zukunft mit einer Wahrscheinlichkeit, die über das allgemeine Risiko des Umstürzens hinausgeht, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 8 A 2003/09 -, juris, Rn. 8, umfallen werden, lassen sich insbesondere den Äußerungen des Mitarbeiters des Landesbetriebs X. und I. in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht nicht entnehmen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10123/22

    Bebauungsplan der Gemeinde Wellen unwirksam

    Ein pauschales Abstellen auf die abstrakte Möglichkeit des Baumwurfs genügt nicht (OVG RP, Urteil vom 26. August 2020, a.a.O. Rn. 50; OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2018 - 10 A 1494/17 -, juris Rn. 10; BayVGH, Urteil vom 28. Dezember 1998 - 14 B 95.1255 -, juris Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11789/19

    Bauantrag; Baumwurfgefahr; abwassertechnische Erschließung; Stellplätze

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 LBauO ist in diesen Fällen jedoch das Bestehen einer konkreten Baumwurfgefahr; das bloß abstrakte Risiko einer Gefährdung durch umstürzende Bäume genügt hingegen nicht (vgl. die zitierten Senatsurteile sowie insbesondere auch OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2018 - 10 A 1494/17 -, juris, Rn. 7 ff., m.w.N., sowie BayVGH, Urteil vom 28. Dezember 1998 - 14 B 95.1255 -, juris, Rn. 23).

    Eine konkrete Baumwurfgefahr erfordert dabei konkrete Anhaltspunkte für die Annahme, dass (grenz- bzw. vorhaben-)nah stehende Bäume auf dem Grundstück des Bauherrn in naher Zukunft mit einer Wahrscheinlichkeit, die über das allgemeine Risiko des Umstürzens hinaus geht, umfallen werden (so OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2018, a.a.O., Rn. 8 ff., m.w.N.) bzw. dass ein Schaden bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im konkret zu beurteilenden Einzelfall in der überschaubaren Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintritt (so BayVGH, Urteil vom 28. Dezember 1998, a.a.O., Rn. 23, m.w.N.).

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